Aus aktuellem Anlass möchten wir als Veranstalter darauf hinweisen, dass der Konsum, als auch der Besitz, von Cannabis auf dem Gelände der „Aldner Beach Days“ (gesamtes Sport- & Festgelände inkl. Zeltplatz und Gelände der Herbert-Adam-Halle) verboten ist.
Zusätzlich zur gesetzlichen Lage (§ 5 Konsumcannabisgesetz) machen wir hier von unserem Hausrecht gebrauch – die Aldner Beach Days sind eine Sportveranstaltung für Jung und Alt, hier hat Cannabis unserer Meinung nach nichts verloren. Bei Verstößen erfolgt der Platzverweis.
Aber Alkohol in riesigen Massen ist okay. Merkt ihr selber oder?
Hallo
bitte selbst nachlesen und verstehen(!), was hier drin steht: § 5 KCanG.